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   VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06   

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VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06 (https://dejure.org/2006,19085)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22.12.2006 - 2 L 745/06 (https://dejure.org/2006,19085)
VG Potsdam, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 2 L 745/06 (https://dejure.org/2006,19085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Untersagung eines Beschlusses über einen Wahlvorschlag durch den Ausschuss für Haushaltskontrolle vor einer rechtskräftigen Entscheidung über eine Bewerbung des Betroffenen; Gefahr der Vereitelung von Rechten des Betroffenen durch die Beschließung über einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Potsdam lehnt Eilantrag gegen die geplante Wahl der Landtagsabgeordneten Osten zur Direktorin des Landesrechnungshofes ab

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eilverfahren wegen der Besetzung einer Direktorenstelle am Landesrechnungshof: nur bei einer Richterin ist die Besorgnis der Befangenheit gegeben

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06
    So grundlegend: BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 19. September 1989 2 BvR 1576/88 -, DVBl. 1989, 1247, 1248; s. a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 -VfGBbg 17/98 -, S. 7 des Umdrucks m. w. N sowie OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 1998 -2 B 74/98 -, S. des Umdrucks.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06
    ebenfalls kritisch zur Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein: Gundel, Anmerkung zur Entscheidung des OVG Schleswig, ZBR 2000, S. 135, 137; Lecheler in: Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 33 Rn. 16; Ziekow/Guckelberger, NordÖR 2000, s. 13, 17, 18; dieselben: NordÖR 1999, S. 218, 219; danach im Übrigen auch deutlich eingeschränkt: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Oktober 2001 -3 M 34.01 -, NJW 2001, 3495 = DVBl. 2002, 134.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06
    hierzu auch: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 -BVerwG 2 C 24.96 -, DVBl. 1998, S. 196, wonach das Gericht nicht daran gehindert ist, Wahlentscheidungen parlamentarisch legitimierter Richterwahlausschüsse darauf zu prüfen, ob der Ausschuss von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob die getroffenen Feststellungen unter Berücksichtigung der originären Entscheidungsspielräume den Beschluss rechtfertigen können und ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt wurden.
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 17/98

    Mit Rechtsweggarantie zu vereinbarende Zurückweisung eines asylrechtlichen

    Auszug aus VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06
    So grundlegend: BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 19. September 1989 2 BvR 1576/88 -, DVBl. 1989, 1247, 1248; s. a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 -VfGBbg 17/98 -, S. 7 des Umdrucks m. w. N sowie OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 1998 -2 B 74/98 -, S. des Umdrucks.
  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
    Auszug aus VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06
    OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 -2 B 2/96 -, LKV 1997, S. 173; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. November 1998 -3 M 50.98 -, zitiert nach juris; a. A. in Bezug auf die Wahl kommunaler Wahlbeamter nach thüringischem Recht: VG Weimar, Beschluss vom 24. September 2004 -4 E 574/04.WE -, ThürVBl.
  • OVG Brandenburg, 17.11.1998 - 2 B 74/98

    Konkurrentenklage bezüglich der Besetzung einer Stelle als Proberichter;

    Auszug aus VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06
    So grundlegend: BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 19. September 1989 2 BvR 1576/88 -, DVBl. 1989, 1247, 1248; s. a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 -VfGBbg 17/98 -, S. 7 des Umdrucks m. w. N sowie OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 1998 -2 B 74/98 -, S. des Umdrucks.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des

    Die Rüge eines Grundrechtseingriffs in Rechte Dritter kann nicht zum Gegenstand eines Organstreits gemacht werden, sondern muss den Betroffenen vorbehalten bleiben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.2010 - 2 BvE 5/07 - Rn. 68, juris = EuGRZ 2010, 343); sie wäre gegebenenfalls im Rahmen eines sogenannten Konkurrentenstreitverfahrens von einem unterlegenen Bewerber geltend zu machen (dessen Zulässigkeit bei der Besetzung der Leitungsfunktionen eines Rechnungshofes bejahend VG Potsdam, Beschl. v. 22.12.2006 - 2 L 745/06 -, juris; zur richterlichen Kontrolldichte in diesen Fällen siehe etwa Umbach/Dollinger, Zwischen Bestenauslese und Demokratieprinzip - Die Besetzung der Landesrechnungshöfe unter Berücksichtigung der Bewerbung, Wahl und Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs Brandenburg, Berlin 2007, S. 48 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 14/15

    Soll die Wahl des Richterwahlausschusses im Landtag gerichtlich überprüft werden,

    Das Gericht hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag, dem Landtag die Wahl eines Direktors am Landesrechnungshof (Art. 107 Abs. 2 Satz 1 LV) zu untersagen, für zulässig erachtet (Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 2 L 745/06 -, juris).
  • VG Potsdam, 07.06.2007 - 2 L 363/07

    Vorsitzende Richterin ist in Anhörung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten

    Beschluss der Kammer vom 22. Dezember 2006 -2 L 745/06 -, S. 5 ff. des Beschlussabdrucks.
  • VG Potsdam, 25.09.2007 - 2 L 695/07

    Bewerber ohne Befähigung zum Richteramt braucht zur Anhörung der Kandidaten für

    Zwar gewährt Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ( GG ) jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und bestimmt § 12 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG), dass jeder Bewerber um ein öffentliches Amt -hierzu gehört auch das Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Landesrechnungshofes -, vgl. Beschluss der Kammer vom 22. Dezember 2006 -2 L 745/06 -, S. 5 ff. des Beschlussabdrucks, Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Ernennungs- und Beförderungsbegehren hat (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch).
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   VG Potsdam, 18.12.2006 - 2 L 745/06   

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